CE-KENNZEIChNUNG

CE-Kennzeichnung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Konformitätsbewertung Ihrer Maschine? Ist die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine nach dem letzten Umbau noch gültig? Sind Sie Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie? Haben Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die auf Ihre Maschine zutreffen? Haben Sie beim Inverkehrbringen alle Richtlinien und Normen berücksichtigt, die für Ihre Maschine gelten? Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Risikobeurteilung oder dem Nachweis der Funktionalen Sicherheit? Enthält Ihre Betriebsanleitung alle gesetzlich geforderten Angaben?

Als Hersteller möchten Sie Ihre Maschinen mit möglichst kleinen Hemmnissen auf dem Markt vertreiben. Im Rahmen des europäischen Binnenmarkts bietet Ihnen die CE-Kennzeichnung genau diese Möglichkeit. Die CE-Kennzeichnung wird daher oft als „Reisepass für Maschinen“ bezeichnet. Die Nutzung dieses immensen Vorteils ist jedoch auch mit Verpflichtungen verbunden. Das Ziel der CE-Kennzeichnung ist die Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus für Maschinen auf dem gesamten europäischen Binnenmarkt. Dementsprechend hat der europäische Gesetzgeber mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG grundlegende Vorgaben formuliert, die vom Hersteller einzuhalten sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei, diese Vorgaben vollumfänglich einzuhalten.

Bei der Herstellung einer Maschine zum Eigengebrauch sind Sie im Sinne der Maschinenrichtlinie ebenfalls der Hersteller. Die Herstellung einer Maschine kann bereits durch eine wesentliche Änderung oder eine Verkettung von mehreren einzelnen vollständigen oder unvollständigen Maschinen erfolgen. In diesen Fällen haben Sie als „Eigenhersteller“ die gleichen Pflichten, wie ein Hersteller, der Maschinen mit einer Verkaufsabsicht produziert. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie von der Anforderungsanalyse bis hin zur Anbringung der CE-Kennzeichnung an Ihrer Maschine. Sehen Sie sich unsere beschriebenen Leistungen an, um mehr über jeden Schritt der Konformitätsbewertung zu erfahren.

Sie möchten die Konformitätsbewertung Ihrer Maschine in Eigenregie durchführen, wünschen sich bei komplexen Fragenstellungen aber einen kompetenten Ansprechpartner oder eine Zweitmeinung? Buchen Sie bei uns ein Serviceticket und profitieren Sie unkompliziert von unserem Fachwissen, genau dann, wenn Sie es benötigen. Sie möchten unsere Unterstützung nur bei einem Teilschritt der Konformitätsbewertung? Gerne unterstützen wir Sie bei den gewünschten Schritten oder erarbeiten in einem Workshop bestimmte Schritte gemeinsam mit Ihrem Team. Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unsere
Leistungen

CE-Kennzeichnung

Der Weg zur konformen Gestaltung von Maschinen ist mit Fachbegriffen, Erwägungsgründen, Interpretationspapieren, Leitfäden, Amtsblättern, Normen und vielem mehr verbunden. Uns ist wichtig, diesen Weg transparent und strukturiert mit Ihnen zu gehen. Aus diesem Grund basieren unsere Tätigkeiten auf einem etablierten Prozess, den wir Ihnen nachfolgend vereinfacht vorstellen möchten.

Anforderungsanalyse

Im ersten Schritt findet ein persönliches Fachgespräch zwischen Ihren und unseren Experten statt. In diesem Gespräch stellen Sie uns Ihre Maschine im Detail vor. Anschließend werden ggf. bereits vorliegende Unterlagen, wie z.B. Pläne, Zeichnungen und Vertragswerke, gesichtet. Auf Basis dieses Fachgesprächs führen wir die Anforderungsanalyse durch. Die Ergebnisse werden in einem Dokument festgehalten, welches wir als CE-Steckblatt bezeichnen. Dieses CE-Steckblatt enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Die vollständigen Angaben zum Hersteller der Maschine
  • Die Grenzen Ihrer Maschine
  • Die bestimmungsgemäße Verwendung und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
  • Die Richtlinien, die für Ihre Maschine einschlägig sind
  • Die zutreffenden harmonisierten Normen, die bei Anwendung eine Vermutungswirkung auslösen
  • Informationen zur Abgrenzung zwischen vollständiger und unvollständiger Maschine sowie einer Gesamtheit von Maschinen
  • Gegebenenfalls die zusätzlichen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen die für Ihre Maschine gelten
  • Die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren


Dieses CE-Steckblatt bildet die Basis für alle nachfolgenden Schritte der Konformitätsbewertung. Wir empfehlen grundsätzlich immer das Erstellen eines CE-Steckblattes, obwohl dieses weder normativ noch gesetzlich gefordert wird. Sie werden jedoch im Laufe des weiteren Vorgehens merken, dass sich dieser Aufwand bezahlt macht.

Risikobeurteilung

Wir führen eine Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100 für Ihre Maschine durch. Die Maschinenrichtlinie fordert vom Hersteller die Durchführung einer Risikobeurteilung, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Hierbei sind zunächst die Grenzen der Maschine, die bestimmungsgemäße Verwendung sowie jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es praktisch, wenn diese Informationen bereits im CE-Steckblatt enthalten sind und lediglich übernommen werden müssen. Im Folgenden werden die Gefährdungssituationen an Ihrer Maschine ermittelt, um im Anschluss das vorliegende Risiko abzuschätzen und schließlich zu bewerten. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen, die zur Risikominderung beitragen, gemäß der durch die Maschinenrichtlinie festgelegten Reihenfolge bestimmt. Selbstverständlich stimmen wir die gewählten Maßnahmen frühzeitig mit Ihnen ab, sodass Sie nach Abschluss der Risikobeurteilung keine bösen Überraschungen fürchten müssen. Wir stellen zu jeder Maßnahme den normativen Verweis her und bereiten die in der Norm enthaltenen Informationen für Sie auf, um Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen. Häufig gibt es mehrere Wege, das geforderte Sicherheitsniveau zu erreichen. Sollten wir mehrere gleichwertige und geeignete Maßnahmen finden, können Sie anhand der aufbereiteten Normenverweise unkompliziert und sicher entscheiden, welche Maßnahme am besten zu Ihrer Maschine passt.

Funktionale Sicherheit

n der Risikobeurteilung werden einige Maßnahmen zur Risikominderung, wie beispielsweise das sichere Stillsetzen einer Maschinenbewegung bei Öffnung einer Schutztür, durch Sicherheitsfunktionen realisiert. Diese Sicherheitsfunktionen werden von sicherheitsbezogenen Teilen eines Steuerungssystems (SRP/CS) ausgeführt. Mit dem Nachweis der Funktionalen Sicherheit wird schriftlich dokumentiert, mit welcher Wahrscheinlichkeit die sicherheitsbezogenen Teile des Steuerungssystems ausfallen dürfen. Die Höhe dieser Ausfallwahrscheinlichkeit hängt von der eingeschätzten Höhe des ermittelten Risikos einer Gefährdungssituation ab und wird in der Risikobeurteilung mit Hilfe eines diskreten Levels, gemäß DIN EN ISO 13849 auch erforderlicher Performance Level (PLr) genannt, bestimmt. Mit der Funktionalen Sicherheit wird der rechnerische Nachweis erbracht, dass die gewählten Sicherheitsbauteile und Architekturen, die zur Ausführung einer Sicherheitsfunktion verwendet werden, diesen erforderlichen Performance Level erreichen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Architekturen und Bauteile sowie bei der Erstellung des Nachweises der Funktionalen Sicherheit nach DIN EN ISO 13849 mit der Software SISTEMA oder Microsoft Excel. Bei der Verwendung von elektrischen, elektronischen oder programmierbaren elektronischen Systemen (E/E/PES) unterstützen wir Sie selbstverständlich beim Nachweis der Funktionalen Sicherheit gemäß der DIN EN 62061. Sie möchten mehr über die Funktionale Sicherheit erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Anwendung einer anderen Produktnorm? Besuchen Sie für weitere Informationen gerne unsere Seite FUNKTIONALE SICHERHEIT.

Technische Dokumentation

Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu beurteilen. So steht es sinngemäß im Anhang VII der Maschinenrichtlinie. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem eine Maschinenbeschreibung, Übersichtszeichnungen, Pläne, die Risikobeurteilung, eine Betriebsanleitung und eine Konformitätserklärung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Betriebsanleitung und fügen bereits erstellte Dokumente, wie z.B. die Risikobeurteilung und den Nachweis der Funktionalen Sicherheit, der Gesamtdokumentation hinzu. Fairerweise sei an dieser Stelle gesagt, dass wir für Sie nicht die gesamte Dokumentation erstellen können. Für Schaltpläne, CAD-Zeichnungen, Ersatzteillisten usw. sind Sie als Hersteller Ihrer Maschine der konkurrenzlose Experte. Unsere Unterstützung beschränkt sich daher auf die Schaffung einer Struktur in der technischen Dokumentation und dem Erstellen von Dokumenten, die Berührungspunkte zur Sicherheit haben. Selbstverständlich geben wir Ihnen Checklisten an die Hand, damit Sie Unterlagen und Informationen, die wir nicht erstellen können, unkompliziert und schnell an der richtigen Stelle der technischen Dokumentation einfügen können. Nach der Konstruktion Ihrer Maschine und dem Vorhandensein der gesamten technischen Dokumentation obliegt es nun Ihnen, die CE-Kennzeichnung anzubringen und die EG-Konformitätserklärung auszustellen. Die Konformitätserklärung muss gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie u.a. die folgenden Angaben erhalten:

  • Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung und Identifizierung der Maschine, einschließlich allgemeiner Bezeichnung und Funktionsweise
  • Alle Richtlinien, denen die Maschine entspricht
  • Gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen


Mit dem CE-Steckblatt haben Sie die erforderlichen Informationen der EG-Konformitätserklärung bereits ermittelt. Aus diesem Grund sollte niemals auf eine ausführliche Anforderungsanalyse verzichtet werden.

Unsere Referenzen:

Erstellung von Konformitätsbewertungen:

Mit Hilfe der eingesetzten Werkzeuge und Methoden:

Nehmen Sie Kontakt auf!

Thomas Prokopowicz

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